Buchbar ausschließlich für das Stadtgebiet München

Nutzen Sie die finanziellen Zuschüsse der Stadt München, solange sie verfügbar sind!

Die Beratungspakete richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern, die prüfen möchten, wie eine Photovoltaikanlage technisch, wirtschaftlich und energetisch sinnvoll umgesetzt werden kann.

Die Beratung betrachtet nicht nur die reine Photovoltaikanlage, sondern auch die sinnvolle Einbindung von Batteriespeicher, Wärmepumpe, Warmwasserspeicher mit Heizstab, Wallbox beziehungsweise Ladestation sowie weiteren elektrischen Verbrauchern im Gebäude.

Die Stadt München kann förderfähige Photovoltaikberatungen mit 60 % des Beratungshonorars bezuschussen, maximal jedoch mit 3.000 € für Gebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten.

Allgemeiner Förderhinweis

Die Stadt München kann förderfähige Photovoltaikberatungen mit 60 % des Beratungshonorars bezuschussen, maximal jedoch mit 3.000 € für Gebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten.

Gefördert werden nur Beratungsleistungen, die eine umfassende Betrachtung der Möglichkeiten einer Energieversorgung durch Photovoltaik bieten. Dazu gehören insbesondere die Bestandsaufnahme der Gebäudesituation, die Erarbeitung von Varianten zur Dimensionierung der Anlage, Technik, Wirtschaftlichkeit, Fördermöglichkeiten sowie die Einbindung von Batteriespeichern, Wärmepumpen, Warmwasserspeichern mit Heizstab und Ladestationen.

Die Förderfähigkeit richtet sich nach den jeweils gültigen Bedingungen der Landeshauptstadt München und den objektspezifischen Voraussetzungen. Die dargestellten Förderbeträge sind rechnerische Beispiele und stellen keine Förderzusage dar.

Eine Beauftragung sollte erst erfolgen, wenn die Fördervoraussetzungen geprüft und der Förderantrag gestellt beziehungsweise freigegeben wurde. Eine vorzeitige Beauftragung kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.

Hinweis zur Online-Beauftragung:

Die Online-Buchung über die Website stellt zunächst eine Anfrage beziehungsweise Reservierung des Beratungspakets dar. Der verbindliche Beratungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Fördervoraussetzungen geprüft und die Beauftragung ausdrücklich bestätigt wurde.

Diese Vorgehensweise schützt den Kunden davor, durch eine zu frühe Beauftragung mögliche Förderansprüche zu verlieren.